Lehrgang zum Brandschutzhelfer
Gemäß § 10 des ArbSchG sind in allen Arbeitsstätten Beschäftigte zu benennen, die u.a. Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Weiterhin wird in der BGV A 1, §4 und § 22 gefordert, dass der Unternehmer eine ausreichende Anzahl von Versicherten neben der notwendigen jährlichen Unterweisung gem. 12 ArbSchG durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöschgeräten zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut macht.
Die technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 fordert unter Punkt 6.2 die Ausbildung von Brandschutzhelfern für mindestens 5% der Beschäftigten. Gerade in Unternehmen mit größeren/großen Brandlasten ist es daher nötig, dass diese Person über den Umgang mit tragbaren Feuerlöschern hinaus auch mit fahrbaren Löschgeräten und Wandhydranten praktisch vertraut gemacht werden.
Inhalte:
- Brandverhütung
- Verhalten im Brandfall
- Feuerlöschgeräte und Anlagen
- Große Löschübung am Feuer ( keine Brandsimulation) mi allen gängigen tragbaren udn fahrbaren Feuschlöschgeräten
- Evakuierung im Brandfall
- DGUV l 205-023 ; VDI 4062
Dauer: 4-5 Stunden
Teilnehmeranzahl mindestens 5 Teilnehmer, maximal 20 Teilnehmer pro Kurs
Preis und Termine auf Anfrage unter info@awz-rn.de
Unsere Leistung ist gem. § 4, Nr.21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Preis: auf Anfrage €
Teilnehmer auf 20 Personen beschränkt.